Als Pandon zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es in Deutschland ebenfalls die Möglichkeit sich zusätzlich, teilweise oder sogar ausschließlich durch privatwirtschaftliche Versicherungsanbieter für den Krankheitsfall abzusichern. Für eine Vertragsbindung mit einem PKV - Anbieter kommen dabei hauptsächlich Personen in Frage, die aufgrund ihres Einkommens anhand der Beitragsbemessungsgrenze nicht zur GVK verpflichtet sind, freiberuflich arbeiten, selbständig oder verbeamtet sind. Ausnahmen bilden hier freiberufliche Künstler und Journalisten, die in der Künstlersozialkasse bis zur Versicherungspflichtgrenze in einer gesetzlichen KV versichert sind.
Die PKV kommt nach Vertragsabschluss für entstehende Kosten im Krankheitsfall des Versicherungsnehmers auf. Hierbei kann im Wesentlichen zwischen drei verschieden Versicherungsarten differenziert werden, die sich in dem Umfang des Versicherungsschutzes voneinander wie folgt unterscheiden:
Vollversicherung
Die Versicherung kommt im vollen Umfang für alle anfallenden Krankheitskosten auf. Diese Form findet man zum Beispiel bei Selbstständigen, die sich nicht freiwillig gesetzlich versichern möchten und ihren Versicherungsschutz allein aus den Leistungen der jeweiligen privaten Krankenversicherung beziehen.
Teilversicherung
Die Versicherung kommt nur für einen Teil der anfallenden Krankheitskosten auf. Am häufigsten ist diese Form bei Beamten mit Beihilferegelungen ihrer Dienstherren zu finden.
Zusatzversicherung
Die Versicherung kommt für genau definierte Zusatzleistungen im Krankheitsfall auf. Diese Zusatzleistungen können auch von gesetzlich Pflichtversicherten in Anspruch genommen werden. In bestimmten Fällen reicht der Versicherungsschutz der gesetzlichen Versicherung nicht aus, um den Ansprüchen der Personen gerecht zu werden. Derartige Zusatzleistungen können zum Beispiel Auslandsreiseversicherungen oder besondere Krankenhaustagegeld - Aufstockungen sein.
Um einen privaten Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können, wird der Antragssteller von den jeweiligen Versicherungsunternehmen inständig auf "Herz und Nieren" geprüft. Besonders das Alter, die Krankheitsgeschichte und der aktuelle Gesundheitszustand spielt für einen erfolgreichen Vertragsabschluß eine wichtige Rolle.
Großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist die Individualität. Jedem Versicherten steht es frei den Leistungsumfang nach dem persönlichen Bedarf zu versichern. So kann jedem individuell Rechnung getragen werden, egal ob man lieber umfangreich auf hohem Niveau oder nur minimal und dafür günstig krankenversichert sein möchte..
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind im Sozialgesetzbuch geregelt. Demnach unterscheiden sich die Leistungen der einzelnen Kassen nicht wesentlich voneinander. Beim Beitrag allerdings schon. Die Beiträge der Kassen variieren erheblich. Es empfiehlt sich die Beiträge der Kassen zu vergleichen..
Aufgrund der stets steigenden Kosten im Gesundheitswesen sind die gesetzlichen Krankenkassen gezwungen die Ausgaben zu reduzieren indem Leistungen eingeschränkt werden. Im Rahmen einer Zusatzversicherung können Lücken im Gesundheitsschutz geschlossen und der Versicherungsschutz erhöht werden..