Es gibt 2 Gesundheitssysteme, die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Der Großteil der Bevölkerung, rund 85%, ist gesetzlich krankenversichert. Wer die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung erfüllt und nicht freiwillig sich nicht freiwillig versichert ist Privatpatient, der Rest ist nicht krankenversichert.
Es ist gesetzlich geregelt, wer sich privat versichern kann und wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Grundsätzlich ist jeder pflichtversichert und muss sich gesetzlich versichern. Ausnahmen stellen nur die so genannten freiwillig Versicherten da. Diese Personengruppe erfüllt bestimmte Vorraussetzungen die im Sozialgesetzbuch festgelegt sind.
Freiberufler und Selbständige können sich freiwillig gesetzlich versichern oder unabhängig von Ihrem Einkommen eine private Krankenversicherung abschließen. Beamte, Richter und andere Beihilfeberechtigte können sich privat krankenversichern. Angestellte deren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, können sich ebenfalls privat versichern. Auch Studenten haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. In den ersten zwei Fachsemestern Ihres Studiums oder nach Ende der Mitversicherung in der Familienversicherung kann in die private Versicherung gewechselt werden.
Der Grund für einen Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung ist oftmals der günstigere Beitrag sowie die besseren Leistungen der privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich kann in der privaten Versicherung mindestens auch das Leistungsspektrum der gesetzlichen Versicherung vereinbart werden. Da die Leistungen privat selbst wählbar sind, kann das Leistungspaket aber auch deutlich höher gewählt werden.
Großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist die Individualität. Jedem Versicherten steht es frei den Leistungsumfang nach dem persönlichen Bedarf zu versichern. So kann jedem individuell Rechnung getragen werden, egal ob man lieber umfangreich auf hohem Niveau oder nur minimal und dafür günstig krankenversichert sein möchte..
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind im Sozialgesetzbuch geregelt. Demnach unterscheiden sich die Leistungen der einzelnen Kassen nicht wesentlich voneinander. Beim Beitrag allerdings schon. Die Beiträge der Kassen variieren erheblich. Es empfiehlt sich die Beiträge der Kassen zu vergleichen..
Aufgrund der stets steigenden Kosten im Gesundheitswesen sind die gesetzlichen Krankenkassen gezwungen die Ausgaben zu reduzieren indem Leistungen eingeschränkt werden. Im Rahmen einer Zusatzversicherung können Lücken im Gesundheitsschutz geschlossen und der Versicherungsschutz erhöht werden..