Eine Krankenversicherung gilt als Einschreibungskriterium an jeder deutschen Hochschule. Die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten, kurz KVdS, bietet einen großen Leistungsumfang für kleine Beiträge und kann bis zu einer Studiendauer von 14 Fachsemester oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs - auf Antrag auch darüber hinaus - in Anspruch genommen werden. Die jeweiligen Verlängerungsmöglichkeiten richten sich nach Art der Ausbildung oder Zusatzausbildung in einem zweiten Bildungsweg sowie der Angabe von familiären und persönlichen Gründen.
Die Versicherungspflicht beginnt für den Studenten mit Anfang des ersten Semesters, bzw. mit der Einschreibung im laufenden Semester. Eine Befreiung von dieser Versicherungspflicht ist nach Antragsstellung bei der zuständigen Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht möglich. Nach Ablauf dieser Frist kann keine Freistellung mehr bewilligt werden.
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse endet einen Monat nach der Vollendung des letzten Semesters, in das sich der Student eingeschrieben hat. Bei einer Exmatrikulation ist der Student noch bis Ende des angefangenen Semesters versichert. Für Praktikanten gilt der erste Tag nach Beendigung der Tätigkeit zugleich als Verfall des Versicherungsschutzes.
Eine vorzeitige Kündigung ist nur bei privaten Krankenversicherungen möglich. Nach Anfang der Versicherungspflicht hat der Versicherungsnehmer 2 Monate Zeit, den Vertrag aufzulösen, um so auch die Beiträge zurück erstattet zu bekommen. Ansonsten endet der Vertrag mit Anzeige der Versicherungspflicht zum Monatsende. Die Anzeige der Versicherungspflicht an das das private Versicherungsunternehmen muss hierbei durch eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse durch den Studenten erfolgen. Bezieht der Student während der Versicherungszeit Sonderbezüge wie Mutterschaftsgeld oder auch Arbeitslohn von Wehr- oder Zivildienst, wird die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung davon nicht beeinträchtigt.
Der Beitragssatz für studentische Krankenkassen wird aus dem durchschnittlichen Beitragssatz aller Krankenkassen berechnet und vom Bundesministerium für Gesundheit gesondert festgelegt. Für Praktikanten ohne finanzielle Entlohnung gilt hier dieselbe Regelung. Andernfalls müssen sie die Beiträge paritätisch tragen, wenn ihr Arbeitslohn über 1/7 des Gesamteinkommens liegt.
Großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist die Individualität. Jedem Versicherten steht es frei den Leistungsumfang nach dem persönlichen Bedarf zu versichern. So kann jedem individuell Rechnung getragen werden, egal ob man lieber umfangreich auf hohem Niveau oder nur minimal und dafür günstig krankenversichert sein möchte..
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind im Sozialgesetzbuch geregelt. Demnach unterscheiden sich die Leistungen der einzelnen Kassen nicht wesentlich voneinander. Beim Beitrag allerdings schon. Die Beiträge der Kassen variieren erheblich. Es empfiehlt sich die Beiträge der Kassen zu vergleichen..
Aufgrund der stets steigenden Kosten im Gesundheitswesen sind die gesetzlichen Krankenkassen gezwungen die Ausgaben zu reduzieren indem Leistungen eingeschränkt werden. Im Rahmen einer Zusatzversicherung können Lücken im Gesundheitsschutz geschlossen und der Versicherungsschutz erhöht werden..