Die Gesetzliche KrankenversicherungDie Grundlagen für die gesetzliche Krankenversicherung sind im Artikel 20 des Grundgesetzes (Sozialstaat) und im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) festgeschrieben. Die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung ergibt sich für Selbstständige und abhängig Beschäftigte, deren Einkünfte über die Beitragsbemessungsgrenze steigen sowie für Personen, deren Versicherungspflicht zu Ende ist (zum Beispiel bei geschiedenen Eheleuten oder Arbeitslosen ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld). Testen Sie den neuen Krankenkassenrechner! Gesetzlichen Krankenversicherungen (GVK) können keine Selbstständige, Beamte, Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger beitreten, wenn sie nicht schon einmal gesetzlich pflichtversichert waren. Um trotzdem im Krankheitsfall Leistungen zu erhalten, können seit 2005 Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger Versicherungskarten beantragen. Daraus resultierende Leistungen werden aus Steuermitteln und nicht aus Versicherungsgeldern beglichen. Die GKV finanzieren sich meist aus Beiträgen, die sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen einzahlen. Seit dem 01. Juli 2005 ist eine Ausnahmeregelung eingeführt worden, bei der der Arbeitnehmer einen um 0,9 Prozent höheren Anteil gegenüber dem Arbeitgeber zu tragen hat. Typischerweise erhalten gesetzlich Versicherte Sachleistungen. Nur in Sonderfällen kann finanzielle Unterstützung in Form von Krankengeld erfolgen. Basis dieser Leistungen bildet nach wie vor die Krankenversicherungskarte, da die geplante Gesundheitskarte aufgrund technischer Probleme bis heute nicht eingeführt werden konnte. Um eine Senkung der Beiträge und damit auch der Lohnnebenkosten herbei zu führen, werden Patienten zu Zuzahlungen verpflichtet (z.B. Praxisgebühr). Damit soll ebenso eine Motivation und Verständnis für einen gesünderen Lebensstil einhergehen. Um medizinische Entscheidungen fachgerecht zu beurteilen, wird den Krankenkassen ein unabhängiger Ärztedienst (MDK) zur Seite gestellt. Hartz IV Empfänger ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe haben keinen Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung, besitzen aber die Möglichkeit freiwillig beizutreten, wobei dann die Beiträge selbst zu tragen sind. Leistungen auf hohem Niveau in der privaten Krankenversicherung
Großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist die Individualität. Jedem Versicherten steht es frei den Leistungsumfang nach dem persönlichen Bedarf zu versichern. So kann jedem individuell Rechnung getragen werden, egal ob man lieber umfangreich auf hohem Niveau oder nur minimal und dafür günstig krankenversichert sein möchte.. Gesetzliche Krankenversicherung: Krankenkassen Beitragsrechner
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind im Sozialgesetzbuch geregelt. Demnach unterscheiden sich die Leistungen der einzelnen Kassen nicht wesentlich voneinander. Beim Beitrag allerdings schon. Die Beiträge der Kassen variieren erheblich. Es empfiehlt sich die Beiträge der Kassen zu vergleichen.. Mehr Leistungen mit einer privaten Zusatzversicherung
Aufgrund der stets steigenden Kosten im Gesundheitswesen sind die gesetzlichen Krankenkassen gezwungen die Ausgaben zu reduzieren indem Leistungen eingeschränkt werden. Im Rahmen einer Zusatzversicherung können Lücken im Gesundheitsschutz geschlossen und der Versicherungsschutz erhöht werden.. |